106 Abs. 2 StGB auf 14 Tage festgesetzt. 22.3 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'330.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 14 Tage verurteilt. 42 V. Zivilpunkt