22.1.2 Asperation des Sachverhaltskomplexes 1 Die dem Sachverhaltskomplex 1 inhärenten Übergriffe geschahen innert einer deutlich kürzeren Zeitspanne als diejenigen des Sachverhaltskomplexes 2. Dennoch verletzte der Beschuldigte das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung über einen nicht zu vernachlässigenden Zeitraum hinweg. Der Beschuldigte nutzte dabei die gemeinsame Prüfungsvorbereitung sowie das hiervor erwähnte Vertrauensverhältnis aus, um die Straf- und Zivilklägerin in ihrer eigenen Wohnung sexuell zu nötigen. Dabei hat er ihr mehrfach an die Brust und das Gesäss gefasst, hat sie