und Z. 19 ff.; Mühe, Vertrauen aufzubauen und nicht schon im Vorfeld Angst zu haben; kaum Kontakt mehr zu Männern). Die Kammer hegt keine Zweifel, dass die psychischen Belastungen direkte und kausale Folgen der Taten des Beschuldigten sind, wie es auch dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Bericht der AF.________ zu entnehmen ist (pag. 113 f.). Die subjektive Tatschwere ist schliesslich neutral zu bewerten.