22.1.1 Einsatzstrafe für den Sachverhaltskomplex 2 Der Beschuldigte hat in das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung der Strafund Zivilklägerin eingegriffen, indem er sich mehrfach über ihren Willen hinweggesetzt hat und sie namentlich mehrfach an Brüsten, im Intimbereich sowie am Gesäss angefasst, zu küssen versucht bzw. auf den Bauch geküsst, ihre Hand genommen hat, um sie in seinen Schritt zu legen, an die Wand gedrückt, sie mehrfach aufs Bett gestossen hat, wo er sich auf sie draufgesetzt und versucht hat, einerseits die Straf- und Zivilklägerin (einmal T-Shirt und ein anderes Mal Trainerho-