22. Konkrete Strafzumessung 22.1 Gesamtfreiheitsstrafe für die sexuelle Nötigung Der Sachverhaltskomplex 2 wiegt eindeutig schwerer als der erste und stellt folglich den Ausgangspunkt für die Strafzumessung dar. 22.1.1 Einsatzstrafe für den Sachverhaltskomplex 2