6B_304/2012 vom 8. November 2012 E. 2.2). Auch ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Täter besonders brutal auf sein Opfer einwirkt noch seine gesamte Kraft einsetzt. Es vermag auch zu genügen, dass das Überraschungsmoment der vorhandenen physischen Überlegenheit des Täters zusätzlich Vorschub leistet (Urteil des Bundesgerichts 6B_826/2017 vom 26. Januar 2018 E. 1.4.2). So ist es etwa ausreichend, wenn der Täter das Opfer an eine Wand drückt und es so mit seinem Körper fixiert (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 136 vom 29. November 2021 E. 14).