am Nachmittag des 5. März 2021 fand ein klarer zeitlicher Unterbruch von mehreren Stunden wie auch eine örtliche Verschiebung von der Wohnung der Straf- und Zivilklägerin zunächst nach F.________(Ort) und anschliessend wieder zurück in ihre Wohnung statt. Die beiden Phasen sind eindeutig zu trennen. Der Beschuldigte fasste am Nachmittag des 5. März 2021 den Entschluss, beim gemeinsamen Lernen die Straf- und Zivilklägerin in sexuelle Handlungen einzubeziehen. Dieser Versuch wurde zunächst durch die Resistenz der Straf- und Zivilklägerin sowie letztlich durch das Eintreffen von L.________ vereitelt.