Typische Beispiele einer natürlichen Handlungseinheit sind die Tötung durch mehrere Messerstiche, die Tracht Prügel, die Gesamtheit der sexuellen Handlungen, die ein Täter mit seinem Opfer ohne Unterbruch vornimmt oder der Diebstahl mehrerer Gegenstände in einem Selbstbedienungsladen. Hier wird der massgebende Tatbestand zwar schon durch jeden Einzelakt vollständig erfüllt. Da diese Einzelakte einander aber unmittelbar folgen und von einem einheitlichen Willensentschluss umfasst sind, liegt nur eine Verletzung des Tatbestands mit einem lediglich quantitativ gesteigerten Unrecht vor. Keine tatbestandliche Handlungseinheit (sondern