14. Natürliche Handlungseinheit/Handlungsmehrheit 14.1 Vorgehen der Vorinstanz Wie unter E. 9 hiervor bereits ausgeführt, hat die Vorinstanz die Ziff. I.1. der Anklageschrift in sieben separate Sachverhalte unterteilt. In ihrem Fazit zur Beweiswürdigung (pag. 479; S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) wie auch bei der rechtlichen Würdigung unter dem Titel der Konkurrenzen (pag. 497 f.; S. 48 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) begründete sie dies damit, dass der Beschuldigte für jeden einzelnen Teilsachverhalt einen neuen Tatentschluss gefasst habe.