30 13.4 Erstellte Sachverhalte/Beweisergebnis Nach dem Gesagten ist erwiesen, dass der Beschuldigte sowohl am 6. wie auch am 12. März 2021 die Straf- und Zivilklägerin gegen ihren Willen in sexueller Weise am Gesäss angefasst hat. III. Rechtliche Würdigung