Die angeklagte Berührung am Gesäss stellte damit für sie an diesem Abend ein eher nebensächliches Geschehen dar, welches für sie – je länger der Vorfall her war – in den Hintergrund rückte. Dies erscheint unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar, zumal das auf dem Balkon ähnliche Vorgehen wie am 5. und 6. März 2021 sowie der gewohnte Satz «ich nehme mir, was ich will» offensichtlich stärkere Gefühle und Panik in ihr auslösten. Wesentlich ist, dass sie die Geschehnisse anlässlich ihrer tatnächsten Einvernahme glaubhaft schilderte.