13.3.1 Vorfall vom 6. März 2021 Gemäss Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wusste sie, dass der Beschuldigte am Abend des 6. März 2021 bei L.________ sein würde, weil er sie zuvor angerufen habe. Sie sei aber wegen ihrer Kollegen hingegangen, nicht wegen ihm. Sie sei dort dem Beschuldigten bewusst aus dem Weg gegangen. Gleichwohl habe er sie ans «Füdli» angefasst. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er sie den ganzen Abend über beobachtet habe (pag. 48 Z. 227 ff.). Wie die Vorinstanz erwog, fielen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin eher knapp aus.