44 Z. 46 ff.). Ihr letzter Satz zeigt im Übrigen, dass die Straf- und Zivilklägerin durchaus Massnahmen getroffen hat, damit sie nicht mit dem Beschuldigten allein sein musste. Gleichermassen hatte sie sich erhofft, L.________ würde vom 5. auf den 6. März 2021 bei ihr übernachten (pag. 46 Z. 136 f.; pag. 390 Z. 43; was letztlich wegen Bauchschmerzen von L.________ nicht