Sie habe auch noch nie jemanden aus ihrer Wohnung geworfen. Sie sei so aufgewachsen, dass jedermann bei ihr ein- und ausgehen konnte. Es hätten immer Leute bei ihr auf der Gästematratze übernachten können und es sei selbstverständlich und nie ein Problem gewesen. Auch der Beschuldigte habe einmal früher bei ihr übernachtet und dort sei es keine Diskussion gewesen; er habe damals auch nichts gemacht (pag. 65 Z. 417 ff.; pag. 71 Z. 625 ff.; pag. 390 Z. 35 ff.).