Anschliessend seien beide vom Bett aufgestanden. Der Beschuldigte habe sie wieder festgehalten und die Straf- und Zivilklägerin habe nicht weglaufen können. Der Beschuldigte habe sie mit seinen Armen über ihre Schulter fixiert und sie sei mit dem Rücken an der Wand gestanden und habe nicht weglaufen können. Er habe mit beiden Händen an ihr «Füdli» gefasst und habe sie extrem fest an sich gedrückt. Der Beschuldigte habe nicht losgelassen, obwohl sie ihn mehrfach dazu aufgefordert habe. Sie habe versucht, sich abzudrehen und sich zu lösen. Er habe sie festgehalten und sie erneut auf das Bett geschubst und sei wieder auf ihre Hüften/Oberschenkel gesessen.