sie habe versucht, ihn wegzustossen. Sie habe keine Chance gehabt, da er auf ihren Hüften gesessen sei. Er habe versucht, ihre Trainerhose herunterzuziehen, was ihm bis unter ihr «Füdli» gelungen sei, sie habe die Hose aber festgehalten. Sie habe sehr laut geschrien und gesagt, dass sie es nicht machen werde und der Beschuldigte sie loslassen solle. Gegenüber der Staatsanwaltschaft spezifizierte sie, dass damit Sex gemeint sei (pag. 64 Z. 356; vgl. auch pag. 70 Z. 612, wonach er nach ihrer Empfindung Sex wollte). Zu dieser Annahme passt auch der wiederholt geäusserte Satz «ich nehme mir, was ich will», der nach Ansicht der Straf- und Zivilklägerin Sex bedeutet habe (pag. 72 Z. 659).