Absatz 2 gemäss Anklageschrift) schilderte sie ebenfalls konstant und jeweils mit verschiedenen nebensächlichen Details dahingehend, dass sie aus dem Badezimmer zum Bett gekommen und der Beschuldigte auf dem Bett gesessen sei, sie bei sich das Licht gelöscht und ihm gesagt habe, die Gästematratze sei dort. Es habe wieder eine Diskussion gegeben (der Beschuldigte sei zu ihr ins Bett gekommen und habe ihr gesagt, dass er nicht auf der Gästematratze schlafe) und sie habe dann nachgegeben, da sie sich gedacht habe, dass man sich bei einem 1.40-Meter-Bett aus dem Weg gehen könne bzw. sie eine sehr grosse Bettdecke habe und einfach an den Rand gerutscht sei.