Entsprechend erstaunt wenig, schildert sie mehrere Berührungen und Kussversuche am Küchentisch, die bei einem Gegenübersitzen nicht möglich gewesen wären. Das von ihr gezeichnete Bild ist stimmig und lässt Rückschlüsse auf den bereits zu Beginn des Lernens gefassten Willen des Beschuldigten, sich der Straf- und Zivilklägerin körperlich anzunähern, zu. Der Beschuldigte tauschte seinerseits auch in diesem Punkt die Rollen und behauptete, es sei die Straf- und Zivilklägerin gewesen, welche während des Lernens neben ihn gesessen und den Kontakt gesucht habe (pag. 394 Z. 34 f.; zu den weiteren Aussagen des Beschuldigten vgl. E. 12.3.2. hiernach). Auch in diesem Punkt erscheinen die Aussagen