21 Staatsanwältin gab sie sodann ihr Unverständnis darüber kund, da dies fürs gemeinsame Lernen und Abfragen keinen Sinn ergebe, schliesslich schaue man ja nicht ins gleiche Buch (pag. 63 Z. 328 f.). Die für sie unverständliche Sitzordnung lässt sich indessen erklären mit den vom Beschuldigten beabsichtigten Annäherungsversuchen. Entsprechend erstaunt wenig, schildert sie mehrere Berührungen und Kussversuche am Küchentisch, die bei einem Gegenübersitzen nicht möglich gewesen wären.