12.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ist zu entnehmen, dass sie sich mit dem Beschuldigten auf dessen ursprünglichen und von ihr gutgeheissenen Vorschlag, gemeinsam für die anstehende Prüfung vom 10. März 2021 zu lernen, auf den Nachmittag des 5. März 2021 und Vormittag des 6. März 2021 einigte. Dies, weil sie aufgrund der Distanz zwischen den beiden Wohnorten den ursprünglichen Vorschlag des Beschuldigten, jeden Abend 1-2 Stunden zu lernen, als unrealistisch erachtet habe (pag. 45 Z. 77 ff.).