Als der Beschuldigte dennoch weitermachte, begann C.________ zu schreien, woraufhin er losliess, sich anzog, seine Sachen packte und die Wohnung verliess. Durch sein ganzes Verhalten versuchte der Beschuldigte, C.________ dazu zu bewegen, sexuelle Handlungen (wahrscheinlich Geschlechtsverkehr) mit ihm zu vollziehen. Der Beschuldigte schüchterte C.________ durch seine wiederholte Kraft-/Gewaltanwendung in Kombination mit dem mehrmals (teils schon früher) geäusserten Satz «ich nehme mir was ich will» sowie den gegen ihren Willen vollzogenen sexuellen Berührungen ein.