Als der Beschuldigte am Abend des 05.03.2021 zusammen mit C.________ wiederum in der Wohnung von C.________ eintraf, begab er sich entgegen der Anweisung von C.________ anstatt auf die bereitgestellte Gästematratze in das 1.40 Meter grosse Bett von C.________ und legte sich zu ihr unter die Decke. Der Beschuldigte fasste C.________ über die ganze Nacht hinweg mehrfach an ihrem Körper, insbesondere auch an den Brüsten (unter den Kleidern) sowie im Intimbereich (über den Kleidern), an, obwohl C.________ ihm wiederholt seine Hände wegstiess. [Duschvorfall]