Dieses Vorgehen wiederholte er mehrfach, wobei C.________ versuchte, sich loszureissen, was ihr aber aufgrund der körperlichen Unterlegenheit nicht gelang. Nachdem der Beschuldigte von C.________ abgelassen hatte, machte sie ihm deutlich klar, dass sie keine sexuellen Annäherungen und insbesondere kein Geschlechtsverkehr mit ihm wolle. Dennoch hielt der Beschuldigte sie mehrere Male fest und fasste ihr an die Brust und an das Gesäss sowie versuchte sie zu küssen, obwohl ihm C.________ mehrfach verbal zu verstehen gab, dass sie die Berührungen nicht möchte. Als der Beschuldigte am Abend des 05.03.2021 zusammen mit C.____