38 Z. Z. 99 f.; M.________: pag. 383 Z. 25 ff.). Aus den Aussagen ihres damaligen Arbeitgebers (U.________) sowie dessen Ex-Frau (M.________) ergibt sich zudem, dass sich das Verhalten der Straf- und Zivilklägerin nach den Vorfällen abrupt und merklich veränderte (pag. 37 Z. 75 ff.; pag. 384 Z. 18 ff. und pag. 386 Z. 25 ff.). Gerade die Aussagen von M.________ zu den ihr von der Straf- und Zivilklägerin geschilderten Vorfällen sowie zu den Verhaltensänderungen der Straf- und Zivilklägerin sind eindrücklich und stimmen mit den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin überein (pag.