17 ein bisschen aus Stolz benutzt, weil er es schon irgendwo hingeschafft habe; wobei er gleich anschliessend den konkreten Zusammenhang, in welchem er den Satz gegenüber der Straf- und Zivilklägerin gesagt habe, nicht sagen konnte, aber schon in die Richtung, dass er es, nachdem er bei U.________ [gemeint ist sein früherer Arbeitgeber U.________] gegangen sei, zu etwas gebracht habe; sodann später bei der Vorinstanz pag. 395 Z. 30 und 34 f., wonach er das gesagt habe, um mehr Selbstbewusstsein auszustrahlen;