Die Handlungen spezifiziert er denn auch mit «an die Wäsche [gehen]», was offensichtlich Handlungen sexueller Art meint. Auch sein Erklärungsversuch, wonach es seine Ex-Freundin sehr gerne gehabt habe, wenn er dominant gewesen sei, und er deshalb die Grenze bei der Straf- und Zivilklägerin nicht gesehen habe, bezieht sich offenkundig auf physische sexualbezogene Handlungen seinerseits.