Für die Korrektheit der Vorwürfe spricht ferner das Entschuldigungsschreiben, welches der Beschuldigte während des Berufungsverfahrens verfasst hat und dessen Inhalt ihre Vorwürfe ausnahmslos stützt. Das Schreiben beinhaltet unter anderem folgende Passagen (pag. 611 ff.): «Von ganzem Herzen tut es mir leid, was ich dir