668 Z. 36 ff.). Ferner führte er die Anschuldigungen auf eine falsche Wahrnehmung ihrerseits zurück, erklärte sich die Falschbelastung mit Eifersucht resp. bei anderer Gelegenheit mit früheren Erlebnissen (pag. 101 Z. 451: «Meine Erklärung…das sie sowas schon mal erlebt hat»). Die Erklärungsversuche des Beschuldigten sind gleichermassen vielseitig wie unbelegt. Im Übrigen erscheint das Bestreiten sexueller Handlungen anhand des Arguments, das Gegenüber habe eine falsche Wahrnehmung, als sinnwidrig. Immerhin stehen physische und nicht verbale Tathandlungen zur Diskussion. Vor diesem Hintergrund erstaunt wenig, konnte der Beschuldigte die Ergänzungsfrage von Fürsprecherin D._____