665 Z. 17 ff.). Weiteres Beispiel ist seine Antwort auf die Frage der Staatsanwältin, wie er sich erkläre, dass bei der Straf- und Zivilklägerin eine akute Belastungsreaktion als Folge der Vorfälle diagnostiziert worden und sie in stationärer Behandlung gewesen sei. Er führte aus: «Sie hat sich beim Arbeiten oft übernommen. Eindeutig. AF: Da sie sich oftmals zu hoch eingeschätzt hat, hat sie das Limit sehr hoch gesetzt» (pag. 102 Z. 484 ff.). Auch gab er andernorts an: «Ja, ich habe gemerkt, dass sie manchmal Mühe mit der Wahrnehmung hat. Sie hat auch im Freundeskreis manche Sache falsch wahrgenommen und ist angeeckt. Dass sie es jetzt so aufgenommen hat…