_, der in einer Nachricht an die Straf- und Zivilklägerin das uneinsichtige Verhalten des Beschuldigten auf dessen «zu hohes Selbstwertgefühl» zurückführte, vgl. CD auf pag. 11). Dieser Eindruck entsteht denn auch bei seinen Aussagen, insbesondere bezüglich Selbstcharakteristik und beruflichen Werdegangs (pag. 102 Z. 499 ff.; pag. 93 Z. 162 ff.; pag. 395 Z. 43 ff.; pag. 662 Z. 1 ff. bezugnehmend auf die mit dem Wort «dominant» erfolgte Selbstcharakterisierung).