99 Z. 389 f.). Für seine ersten inhaltlichen Aussagen konnte sich der Beschuldigte demnach vorbereiten, was auch erklären könnte, weshalb er weitgehend die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin gespiegelt bzw. die Rollen vertauscht hat (besonders illustrativ pag. 95 Z. 237, wonach er im Bett am Rand gelegen habe, weil sie immer nähergekommen sei. Die Straf- und Zivilklägerin hatte anlässlich ihrer ersten polizeilichen Befragung ebenfalls davon gesprochen, sie sei ganz an den Rand gerutscht, während er sie überall anzufassen versucht habe pag. 46 Z. 151 f.). Dieses Aussageschema ist wiederholt zu beobachten.