Ich habe sie fast angegriffen. Ich habe die Nacht vom 13. auf den 14.03.2021 in Q.________(Ort) geschlafen. […]. [Ich] bin […] erwacht und hatte zum ersten Mal Migräne und war in einem Schockzustand. Dort fing es richtig schlimm an mit dem schockartigen Erwachen, richtig Panik». Die gegenüber den Psychologen geäusserten Symptome stimmen damit überein und sprechen für sich (pag. 113 f.). Für die Kammer ist bereits aus all diesen Gründen die These der falschen Anschuldigung ausgeschlossen. Dies umso mehr, als für eine solche kein plausibles Motiv auszumachen ist.