12 die damit übereinstimmende Bemerkung des einsatzleitenden Polizisten im Anzeigerapport auf pag. 6) und während ihrer Erzählung von den Vorfällen stark betroffen. Ihr nonverbales und emotionales Verhalten (mitunter fing sie während ihrer Erzählung an zu weinen) wirkte echt und authentisch (vgl. pag. 655 Z. 17 und 42, pag. 656 Z. 18 und 40, pag. 657 Z. 20 f. und 37, pag. 658 Z. 19, pag. 660 Z. 7). Dasselbe gilt für die von ihr im Laufe des Verfahrens konstant geschilderten Folgen psychischer und sozialer Natur.