68 Z. 523 f., pag. 73 Z. 715 oder pag. 391 Z. 10 f.). Eine derlei hohe kriminelle Energie traut ihr die Kammer umso weniger zu, nachdem sie von der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der Berufungsverhandlung einen persönlichen Eindruck erhalten hat. Diese wirkte bodenständig (vgl. auch bereits