_ spricht für sich und stützt die Darstellungen der Straf- und Zivilklägerin. Im Übrigen zeigen die Berichte – wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat –, dass die Straf- und Zivilklägerin die Ereignisse nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber medizinischem Personal geäussert hat, als es ihr nicht um die Strafverfolgung gegangen sein dürfte, sondern vielmehr darum, die durch die Vorfälle ausgelösten Symptome in den Griff zu bekommen. Die Berichte runden nach dem Gesagten das Gesamtbild ab. Die Vorwürfe scheinen schliesslich für eine falsche Anschuldigung zu komplex. So schilderte die Straf- und Zivilklägerin gesamthaft vier verschiedene, zeitlich und ört-