391 Z. 24 ff.; vgl. auch den psychiatrisch-psychotherapeutischen Bericht der psychiatrischen Dienste AF.________ auf pag. 113, wonach sich solche Verläufe insbesondere bei sexuellen Übergriffen häufig zeigten). Das Vorgehen der Strafund Zivilklägerin spricht eindeutig gegen eine falsche Anschuldigung. Dazu würde auch nicht passen, dass die Straf- und Zivilklägerin Ende April 2021 «aufgrund zunehmender Stimmungstiefs und suizidalen Gedanken» die psychiatrischen Dienste AF.