Die Straf- und Zivilklägerin wurde anschliessend von O.________ über die anstehende Einvernahme bei der Polizei informiert und von dieser an die Einvernahme begleitet (pag. 43). Der Gang des Verfahrens spricht eindeutig gegen eine Falschbelastung. Eine Person, die jemanden falsch belasten will, wählt kaum den Weg über eine Psychologin, um sich nach vorgängi-