Eine solch plastisch geschilderte Gefühls- und Gedankenwelt, gespickt mit derlei originellen und nebensächlichen Details (siehe nachfolgend) wäre bei einer schriftlich fabrizierten Falschbelastung im Übrigen kaum so stimmig und sinnfällig ausgefallen. So konnte die Straf- und Zivilklägerin die Ereignisse sowohl im Rahmen- wie auch im Kerngeschehen zeitlich und örtlich klar einordnen und mit ihren Gedanken und Emotionen zu einem stimmigen Gesamtbild verknüpfen (vgl. im Einzelnen die konkrete Würdigung hiernach).