8 Am 6. Februar 2021 fand ein Geburtstagsfest bei K.________ statt, an dem sowohl der Beschuldigte wie auch die Straf- und Zivilklägerin zugegen waren. An diesem Abend soll der zeitlich erste Vorfall, der als sexuelle Belästigung Eingang in die Anklageschrift fand und oberinstanzlich mangels eines gültigen Strafantrags eingestellt wird, stattgefunden haben (Ziff. I.2.1. der Anklageschrift).