in G.________(Ort). Namentlich soll der Beschuldigte die Strafund Zivilklägerin mehrfach mit Gewalt zu sexuellen Handlungen genötigt bzw. sie mehrfach sexuell belästigt haben. Für die einzelnen Vorwürfe wird auf die konkrete Beweiswürdigung hiernach verwiesen (E. 12). Die Umstände, die zu den angeklagten Vorwürfen führten, sind im Grossen und Ganzen unbestritten. Namentlich trafen sich die Parteien erstmals Anfang 2021 bei einem gemeinsamen Kollegen in G.________(Ort), absolvierten am 10. März 2021 dieselbe Prüfung und gehörten demselben Kollegenkreis an.