7 Beschuldigte Berufung erhoben hat, bildet dieser implizite Freispruch bzw. der Vorfall unter der Dusche oberinstanzlich nicht mehr Verfahrensgegenstand. Bezugnehmend auf Ziff. I.1. Anklageschrift ist schliesslich Folgendes anzumerken: Diese gliedert sich in drei zeitlich klar voneinander abgegrenzte, erkennbare Abschnitte (Nachmittag des 5. März 2021; Nacht vom 5. auf den 6. März 2021; Vormittag/Mittag des 6. März 2021).