In sechs von sieben Fällen ergingen eigenständige Schuldsprüche wegen sexueller Nötigung oder sexueller Belästigung, die sich entsprechend im Urteilsdispositiv niederschlugen und vom Beschuldigten angefochten wurden. In einem Fall (Vorfall am Morgen des 6. März 2021 unter der Dusche; vorinstanzlich Teilsachverhalt 4) erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten hingegen auf rechtlicher Ebene für nicht schuldig. Damit sprach sie diesen in materieller Hinsicht frei, ohne dies jedoch im Urteilsdispositiv festzuhalten. Da einzig der