Gleiches gilt für die Arztberichte, die entgegen dem Dafürhalten der Verteidigung ohne Weiteres verwertbar sind. Schliesslich wurde auch das Entschuldigungsschreiben, welches der Beschuldigte notabene aus eigenem Antrieb der Straf- und Zivilklägerin zukommen liess, von dieser ordentlich ins Verfahren eingebracht. Der Eingang des Schreibens beim Obergericht wurde dem Beschuldigten in Gewährung seines rechtlichen Gehörs mit Verfügung vom 12. Januar 2024 angezeigt, wobei eine entsprechende Rüge seinerseits unterblieben ist.