8. Einstellung der sexuellen Belästigung vom 6. Februar 2021 Die Straf- und Zivilklägerin hat gegen den Beschuldigten am 20. April 2021 Strafantrag wegen sexueller Belästigung, Tätlichkeit und Drohung, begangen im Zeitraum von 5. bis 12. März 2021 an der I.________(Strasse) in E.________(Ort), gestellt (pag. 7). In Ziff. I.2.1. der Anklageschrift (pag. 312) wird dem Beschuldigten demgegenüber eine angeblich am 6. Februar 2021 in F.________(Ort), J.________(Strasse) (damaliges Domizil K.________), begangene sexuelle Belästigung vorgeworfen (pag. 312).