6. Die von der Verteidigung eingereichte Honorarnote sei zu genehmigen und zur Auszahlung weiterzuleiten. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Die an der Berufungsverhandlung von Fürsprecherin D.________ für die Straf- und Zivilklägerin gestellten Anträge lauten wie folgt (pag. 687; Reihenfolge der besseren Übersicht halber leicht angepasst): Das Verfahren betr. sex. Belästigung, angebl. begangen am 6.2.21 z.N. H.M. sei einzustellen. A.________ sei schuldig zu sprechen