3 entzogen zu haben (pag. 438). Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 zeigte Rechtsanwalt B.________ an, vom Beschuldigten mandatiert worden zu sein, und meldete in dessen Namen sicherheitshalber ebenfalls Berufung an (pag. 440). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 9. Mai 2023 und ist den Parteien mit Verfügung desselben Tages zugestellt worden (pag. 450 ff. und pag. 521). In der frist- und formgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 23. Mai 2023 (pag. 531 f.) teilte Rechtsanwalt B.__