2. Zur Bezahlung von CHF 3'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 06.03.2021 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilpunkt (recte: Zivilpunkte) werden keine Kosten ausgeschieden. IV. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Schreiben vom 18. Februar 2023 fristgerecht Berufung an und teilte zugleich mit, seinem bisherigen Rechtsvertreter, Rechtsanwalt H.________, das Vertretungsmandat