1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 4'550.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 46 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10'532.00 (Kosten der Untersuchung: CHF 6’732.00, Gerichtsgebühren [inkl. schriftliche Begründung]: CHF 3'800.00) und Auslagen von CHF 344.00 (Entschädigung für Zeugin: CHF 44.00, Kosten der Staatsanwaltschaft: CHF 300.00), insgesamt bestimmt auf CHF 10'876.00.