6. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin - dem Privatkläger, a.v.d. Rechtsanwältin F.________, substituiert durch MLaw AM.________ (Substitutionsvollmacht wird nachgereicht) Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin - dem Privatkläger, a.v.d. Rechtsanwältin F.__