2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00, als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19'101.60. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf einen Pauschalbetrag von CHF 3'500.00. 85 IV.